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Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Automobile Propson GmbH

 

I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen, aktuelle und zukünftige, gelten nachfolgende Bedingungen. Anderslautende Bedingungen seitens des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Anderslautende Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers. Das UN-Kaufrecht wird hiermit ausgeschlossen. Nur die Rechtsgrundlage der Bundesrepublik Deutschland gilt.

 

II. Lieferung

1. Lieferungs- und Leistungsmöglichkeit
Lieferungs- und Leistungsmöglichkeit gilt stets vorbehalten. Liefertermine sind stets unverbindlich. Höhere Gewalt oder sonstige nicht von Automobile Propson zu vertretende Ereignisse berechtigen, auch wenn die Lieferzeit überschritten ist oder Automobile Propson sich im Verzug befinden, die Lieferung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen kann.

2. Rückgabe von Waren
Die Lieferung der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Preis unter Abzug von 10% gutgeschrieben. Sollte der Lieferpreis unter dem aktuell gültigen Preis liegen, dann wird der Lieferpreis unter Abzug von 10% gutgeschrieben. Vorgenanntes gilt nicht bei Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.

3. Gebrauchtfahrzeuge
Dem Käufer ist bekannt, dass es bei Gebrauchtfahrzeugen zu Mängeln hinsichtlich der bereits vorgenommen Nutzung kommen kann. Weiterhin ist dem Käufer bekannt, dass z.B. Parkbeulen oder Schrammen aufbereitet worden sein können. Das heißt, dass solche Schäden unter umständen auch schon neu Lackiert wurden. Eine Haftung seitens des Verkäufers für solche Nach- und Aufbesserungsarbeiten besteht nicht. Weiterhin kann der Käufer nicht hieraus einen späteren Mängel herleiten, auch nicht, wenn eine solche Nachbesserung nicht im Kaufvertrag oder Rechnung expliziert beschrieben wurde. 

Bei Ankunft der Fahrzeuge muss der Zahlungsbeleg innerhalb von 8 Tagen uns vorgelegt werden, ansonsten muss der Kunde eine Strafe in Höhe von 15% der Kaufsumme bezahlen.

4. Neufahrzeuge
Bei aus dem Ausland importierten Neufahrzeugen ist dem Käufer bekannt, dass diese Fahrzeuge im Ausland bereits eine Kurzzulassung gehabt haben könnten. Ein spezieller Hinweis hierfür ist nicht vom Verkäufer notwendig, da diese Tatsache auch diesem nur bedingt bekannt sein kann. Eine solche Kurzzulassung ändert nichts an der Tatsache, dass das Fahrzeug als „Neufahrzeug“ gehandelt wird und ohne Kilometer, bzw. nur mit Überführungskilometer ausgeliefert wird.

Dem Käufer ist weiterhin bekannt, dass der Garantiebeginn bei Neufahrzeugen der im Serviceheft vermerkte Erstauslieferungstag des Ursprungshändler ist.

Bei bestellten Neufahrzeugen kann sich die Lieferzeit jederzeit ändern, so wie sich die Lieferzeiten bei unseren Lieferanten ändern. Genauso können sich die Preise ebenfalls ändern, wenn das auszuliefernde Werk den Preis erhöht. Zudem sind Änderungen der Farbe oder der Ausstattung ab Werk vom Hersteller möglich, diese sind dann vom Kunden zu akzeptieren.

Bei Neufahrzeugen können bei Verschiffung Transportkilometer von bis zu 2.000 km entstehen!

Bei Ankunft der Fahrzeuge muss der Zahlungsbeleg innerhalb von 8 Tagen uns vorgelegt werden, ansonsten muss der Kunde eine Strafe in Höhe von 15% der Kaufsumme bezahlen.

5. Preise
Preise für gekaufte Waren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Vereinbarungen. Sofern sich der Liefertermin für Waren mehr als vier Wochen verzögert ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. in Absprache mit dem Käufer eventuelle Preissteigerungen auf den Verkaufspreis zu übertragen. In diesem Fall ist es notwendig, dass einer Preisänderung schriftlich von beiden Parteien zugestimmt wird. Bei Vertragsrücktritt entstehen keine Rechte seitens des Käufers aus der Nichterfüllung.

Sofern eine Lieferverzögerung nachweislich fahrlässig im Obliegen des Verkäufer ist, kann dieser eine Preissteigerung nicht weitergeben und ist an dem vereinbarten Ursprungspreis gebunden.

4. Zahlung
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Übergabe der Waren / des Fahrzeuges / der erbrachten Leistung oder mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Anderslautende Zahlungsziele sind schriftlich festzuhalten und haben nur Gültigkeit für die in diesem Zusammenhang gelieferten Waren. Ein Gewohnheitsrecht durch vereinbarte Zahlungsziele ist nicht abzuleiten. Schecks oder Wechsel ist der Verkäufer nicht verpflichtet entgegen zu nehmen. Sollte dies dennoch geschehen, ist dies nur erfüllungshalber.

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt Zinsen in Höhe von 6% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 9% bei Geschäften mit Unternehmen jeweils über dem geltenden Basiszinssatz der Zentralbank zu verlangen. Ein höherer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vom Verkäufer nachgewiesen wird.

Dem Käufer wird ausdrücklich das Recht eingeräumt nachzuweisen, das ein höherer Schaden oder wesentlich niedriger vorliegt als geltendgemacht.

Mahnkosten können je Mahnung in Höhe von 5,00 € zzgl. Verzugszinsen geltend gemacht werden.

Eine Aufrechnung mit bestehenden Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Ausnahme hierbei sind Gegenforderungen die speziell auf das einzelne Vertragsverhältnis rühren oder unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.

Falls Zahlungen für Fahrzeuge über Letter of Credit abgewickelt werden sollen und unsere Bank dies nicht akzeptiert, müssen die Fahrzeug vorab überwiesen werden.

5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt speziell bei Geschäften mit Unternehmen auch erweitert, bis sämtliche künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer erfüllt sind. Weiterhin gilt bei Unternehmensgeschäften folgendes:
Der Käufer ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Forderungen aus den Veräußerungen von Vorbehaltsware gegenüber seinem Kunden tritt der Käufer mit sofortiger Wirkung direkt an den Verkäufer ab. Eine Offenlegung dieser Abtretung oder Anzeige gegenüber dem Erwerber erfolgt erst, wenn sich der Käufer in Verzug befindet. Sollte dieser Fall eintreten ist der Käufer verpflichtet seinen Kunden umgehend über die erteilte Abtretung in Kenntnis zu setzen und dem Verkäufer eine entsprechende Debitorenliste zu übergeben. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer unverzüglich die vollständige Adresse seines Geschäftspartner und Ansprechpartner dem Verkäufer mitzuteilen.

Sollte unser Kunde die vereinbarte Zahlung trotz Mahnung nicht erfüllen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt die Ware wieder in Ihren Besitz zu nehmen. Der Käufer räumt ausdrücklich das Recht ein, Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Der aktuelle Besitzer der Ware ist nur solange Nutzungs- bzw. Besitzberechtigt, bis der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt an der verkauften Ware geltend macht und somit von dem geschlossenen Vertrag zurücktritt.

6. Gewährleistung
Im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel bei Gefahrübergang.

Die vorbezeichneten Ansprüche aus Geschäften mit Verbrauchern verjähren wie folgt:
- bei Neuwaren ist die Gewährleistung beschränkt auf die Dauer von 2 Jahren
- bei Gebrauchtwagen ist die Gewährleistung beschränkt auf ein Jahr, sofern nichts anderweitiges vereinbart wurde
- bei Gebrauchtteilen oder Austauschteilen wird eine Gewährleistung von 6 Wochen vereinbart.

Sachmängelhaftungsfristen beginnen jeweils mit dem Tag der Übergabe an den Kunden. 

Mängel müssen sofort nach der Erkennung gerügt werden.
Der Verkäufer ist berechtigt zum Versuch der Mängelbeseitigung. Sollte eine Beseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, steht dem Kunden das Recht zu, entweder eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts oder einer Ersatzlieferung ist der Verkäufer berechtigt, entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu gewähren oder Zahlung zu leisten.

Ein Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer wird ausgeschlossen, wenn Mängel bzw. Schäden darauf zurückzuführen sind, dass
a) die gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) eine unsachgemäße Nutzung ursächlich für die Beschädigung verantwortlich ist,
c) natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt

Bei Neufahrzeugen mit Werksgarantie sind Sachmängelrügen direkt über den Hersteller oder durch diesen berechtigte Personen abzuwickeln. Die hierzu benötigten Unterlagen in Form des Garantieheftes liegen dem Käufer vor oder werden durch den Verkäufer bereitgestellt.

7. Haftung
Schadensersatz kann gegen den Verkäufer nur dann geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder ein grob fahrlässiges Verhalten trifft. 
Wir haften ferner, wenn zugesicherte Eigenschaften oder Garantien gegeben wurden.. Wir haften außerdem bei Verletzung ganz grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Eine Haftung in den vorliegenden Fällen ist begrenzt auf den bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren typischen Schaden. Soweit es sich um Geschäfte mit Endverbrauch handelt und hier Körper, Leben und Gesundheit im Rahmen des Verbrauchsgüterkauf betroffen sind, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 309 Nr. 7 BGB). Im übrigen bleiben Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Daleiden bzw. das Amtsgericht Prüm.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht.

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